Die Rechtsformwahl steht nicht nur bei der Gründung auf dem Prüfstand.
Bei der Gründung beschäftigt sich der Unternehmer notwendigerweise mit der Wahl der geeigneten Rechtsform. Die Frage der Rechtsform stellt sich jedoch auch, wenn das Unternehmen wächst und erweitert wird oder im umgekehrten Fall. Auch die Unternehmensnachfolge kann Auswirkungen auf die geeignete Rechtsform haben.
Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten:
- Betriebswirtschaftliche: geplanter Wachstum, Kapitalausstattung, Beteiligungsmodelle
- Steuerliche: Steuerquote, Thesaurierungsmöglichkeiten, geplante Umwandlung
- Gesellschaftsrechtliche: Haftung, Rechte und Pflichten der Gesellschafter, Geschäftsführung und Vertretung
- Finanzielle: Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Organisatorische: Rechnungslegung
Aus der unterschiedlichen Gewichtung der oben genannten Kriterien, haben sich folgende Rechtsformen etabliert:
- Einzelunternehmen (Sonderform: eingetragener Kaufmann (e. K.))
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Personengesellschaften des Handelsrechts: OHG (offene Handelsgesellschaft); KG (Kommanditgesellschaft); Sonderform: GmbH & Co. KG
- Kapitalgesellschaften: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft)
- Sonderformen: gGmbH (gemeinnützige GmbH) und SE (Societas Europaea, europäische Aktiengesellschaft)
Basierend auf Ihren Zielen finden wir für Sie die optimale Rechtsform.