Sie sind unzufrieden mit Ihrer bisherigen Situation und denken über eine Veränderung nach? Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit und prüfen Ihr Anliegen. Überzeugen Sie sich von uns in einem kostenlosen Kennenlerngespräch.

Kennenlerngespräch zum Steuerberaterwechsel

Ein Kennenlernen kostet nichts.

Steuerberatung basiert auf beidseitigem Vertrauen und langfristigen Beziehungen. Deshalb seien Sie kritisch und prüfen Sie uns und unsere Leistungen in einem ersten Kennenlerngespräch. Gerne stellen wir Ihnen unsere Kanzlei persönlich vor. Alternativ freuen wir uns, Sie bei Ihnen vor Ort zu besuchen.

Wie verläuft ein Erstgespräch?

  • Wir prüfen Ihr Anliegen aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht.
  • Wir besprechen, ob es bei Ihnen Optimierungsbedarf oder Gestaltungsmöglichkeiten gibt
  • Wir erklären Ihnen, wie unkompliziert eine Zusammenarbeit mit uns ist.
  • Wir geben Ihnen eine faire und schriftliche Kosteneinschätzung

Im Rahmen unseres Erstgesprächs erklären wir Ihnen, was Sie beachten müssen, damit der Steuerberaterwechsel unkompliziert vonstatten geht. Wir nehmen Ihnen gerne den Aufwand ab und kümmern uns um sämtliche Formalitäten.

Wir freuen uns auf Sie. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für Ihr Kennenlerngespräch!

Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0331 200 580 60.

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Häufige Fragen zum Steuerberaterwechsel

Kann während des Jahres ein Steuerberaterwechsel vorgenommen werden?
Ja, Sie können Ihren Steuerberater auch im laufenden Jahr wechseln. Jedoch empfiehlt es sich, dafür einen geeigneten Zeitpunkt zu wählen. Für die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung ist ein unterjähriger Steuerberaterwechsel zum Monatsende ohne Probleme möglich. Ein Wechsel während der Erstellung von Steuererklärungen und Bilanzen ist jedoch nicht zu empfehlen. Hier sollten Sie warten, bis diese abgeschlossen sind. Für begonnene Arbeiten kann Ihr bisheriger Steuerberater ein Teilhonorar verlangen. Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie den Steuerberaterwechsel mit dem alten und neuen Steuerberater abstimmen.

Kann der bisherige Steuerberater Unterlagen zurückbehalten?
Grundsätzlich ist Ihr Steuerberater zur Herausgabe Ihrer Unterlagen verpflichtet. Er kann jedoch von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, wenn von seiner Seite aus noch offene Rechnungen bestehen, die noch nicht oder nur teilweise beglichen wurden.

Welchen Einfluss hat das Finanzamt auf den Steuerberaterwechsel?
Sie haben die freie Wahl über Ihren Steuerberater. Das Finanzamt kann Ihnen bei einem Steuerberaterwechsel also keine Steine in den Weg legen. Das Finanzamt muss jedoch über den Steuerberaterwechsel informiert werden. Dazu gehört der Widerruf der bisherigen Vollmachten und die Erteilung neuer Vollmachten. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Bleibt die Schweigepflicht des vorherigen Steuerberaters bestehen?
Ja, auch über eine Mandatskündigung hinaus ist Ihr alter Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet.