Steuerberatung für Freiberufler
Als Freiberufler zählen Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wie Architekten, Journalisten, Künstler, Heilpraktiker, Ärzte oder Rechtsanwälte. Damit Sie sich ganz auf Ihre Profession fokussieren können, unterstützen wir Sie bei Ihren steuerlichen Verpflichtungen sowie kaufmännischen Aufgaben. Wir bieten zudem eine direkt auf Ärzte zugeschnittene Steuerberatung an.
Als kompetenter Partner sind wir von der Gründung Ihrer freiberuflichen Selbstständigkeit von Anfang an für Sie da und unterstützen Sie umfassend bei Ihrer geschäftlichen Entwicklung. Neben den allgemeinen Leistungen der Steuerberatung bieten wir Ihnen auch eine punktuelle Beratung zu individuellen Fragestellungen.
Im Vergleich zu Gewerbetreibenden genießen Sie als Freiberufler einen steuerlichen Sonderstatus. Grundsätzlich fällt bei Freiberuflern keine Gewerbesteuer an. Zudem genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Gewinnermittlung. Sie können jedoch auch freiwillig eine Bilanz beim Finanzamt einreichen. Ihre Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Zusätzlich muss in den meisten Fällen eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden. Damit Sie sich dabei voll und ganz auf Ihre freiberufliche Tätigkeit konzentrieren können, unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen Belangen.
Unsere Leistungen für Freiberufler umfassen unter anderem:
- Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
- Erfolgsplanung
- Anlagenbuchführung
- Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Prüfung einer möglichen Umsatzsteuerbefreiung
- Monats-, Quartals oder Jahresbuchhaltung
- Betriebsprüfung und Beratung
- Einspruchsverfahren beim Finanzamt
Die optimale Gestaltung Ihrer steuerlichen Belastungen beginnt schon bei der Buchführung. Sehr gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung Ihrer Buchhaltung und der Erfassung laufender Geschäftsvorfälle und bieten Ihnen so eine umfassende Lösung der Buchhaltung und Steuerberatung aus einer Hand.