Steuerberatung im Bereich Immobilien

Immobilienvermögen gilt als stabile Kapitalanlage sowie Altersvorsorge und bietet in der Regel einen guten Schutz vor der Inflation. Bevor eine Investition oder Immobilienumstrukturierung überhaupt erfolgen kann, sind nicht nur finanzielle, sondern vor allem juristische und steuerliche Aspekte zu beachten. Während in anderen Bereichen der Steuerberatung in vielen Fällen eine getroffene Entscheidung noch korrigiert werden kann oder ggf. die steuerliche Belastung nicht signifikant ausfällt, sind Investitionsentscheidungen und eine möglicherweise nicht beachtete Steuerbelastung nicht oder schwer zu korrigieren. Vermeidbare Fehler entstehen unter anderem bei Grunderwerbsteuersachverhalten, Nachfolgeregelungen oder einer schlicht fehlerhaften Ermittlung des Kaufpreises, weil steuerliche Risiken nicht quantifiziert und verhandelt wurden.

Immobilien als Kapitalanlage

Wir betreuen Kapitalanleger, die Immobilien sowohl im Privatvermögen als auch indirekt über eine juristische Person halten, und sind deshalb mit den unterschiedlichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten langjährig vertraut. Dieses gilt ebenso für Themen im Bereich der Nachfolge (Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Bewertungsfragen). Unsere Steuerberatung beschränkt sich nicht nur auf die laufende Beratung, sondern auch auf die An- und Verkaufsabwicklung (Asset Deal und Share Deal), stets vor dem Hintergrund Ihrer individuellen Absichten, bzw. Lebenssituation. Gerne unterstützen wir Sie als Immobilieninvestor vorab bei der Quantifizierung steuerlicher Risiken und beraten Sie bei der Kaufpreisfindung zur Abgeltung dieser Risiken. Bei Bedarf bereiten wir Sie betriebswirtschaftlich auf potenzielle Bankgespräche vor, indem wir mit Ihnen zunächst eine Strategie entwickeln und darauf basierend eine aussagekräftige vorausschauende Investitionsplanung (Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung) erstellen.

Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung verfügen wir unter anderem über umfassende Branchenkenntnisse bei der Jahresabschlussprüfung von Wohnungsgesellschaften, insbesondere kommunale Wohnungsbaugesellschaften.

Im Rahmen der Steuerberatung mit dem Schwerpunkt Immobilien bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen:

  • Planung der zu erwartenden Steuerbelastung und Steuerrisiken im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen (Due Diligence für Asset Deal und Share Deal); Kaufpreisfindung
  • Familiäre Nachfolgeberatung beim Generationenwechsel (Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Bewertung)
  • Steuerliche Einzelfragen: u. a. Abgrenzung zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand; Beratung zu Abschreibungsmöglichkeiten; Sonderthemen: anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand; Sanierung in Raten
  • Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung
  • Laufende Steuerdeklaration (Erstellung der Steuererklärungen)
  • Prüfung von Steuerbescheiden und ggf. Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
  • Vermögensanlageplanung
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung der verschiedenen Anlageformen (Investitionsplanung)