Die Unternehmensbewertung ist meistens der erste Schritt für eine große Veränderung.
Die Unternehmensbewertung ist die wesentliche Entscheidungsgrundlage zur Nachfolgeregelung. Sie ist die Basis für Unternehmenszusammenschlüsse, die Kaufpreisermittlung bei Beteiligungs- sowie Unternehmensverkäufen oder bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
Adressaten von Unternehmensbewertungen sind nicht nur die Unternehmensnachfolger, sondern vor allem Banken und Investoren für Zwecke der Finanzierung sowie Finanzämter oder Gerichte.
Die Unternehmensbewertung erstellen wir als Steuerkanzlei in der Regel nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer, nach IDW S1, dem Discounted Cashflow Verfahren (DCF). Die Grundlage ist immer eine aussagekräftige Planungsrechnung, welche die zukünftigen Unternehmensergebnisse nachvollziehbar widerspiegelt.
Neben dem zukunftsorientierten und komplexen DCF-Verfahren wenden wir in begründeten Fällen weitere Verfahren zur Bemessung des Unternehmenswerts an, u. a. das Ertragswertverfahren und Substanzwertverfahren.
Im Falle von erbrechtlichen Auseinandersetzungen bzw. Schenkungen unterstützen wir Sie auch gerne bei der Bewertung von Immobilien.
Wir verstehen den Prozess der Bewertung nicht nur als fachliche Abarbeitung, sondern verfolgen stets das Ziel, dass Sie das Ergebnis als Basis für Entscheidungen verstehen und kommunizieren können.