Wir verstehen die Abschlussprüfung als Steuerungsinstrument für die Gegenwart und Zukunft.
Die Jahresabschlussprüfung ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gemäß § 316 HGB verpflichtend. Demnach gehört zur Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Prüfung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Prüfung des Anhangs und Lageberichts bei Kapitalgesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der Prüfungspflicht.
Aufgrund der Anhebung der Größenkriterien für die Eingruppierung von Kapitalgesellschaften hat sich der Kreis der prüfungspflichtigen Gesellschaften verringert. Unsere Erfahrung zeigt, dass auch kleine Kapitalgesellschaften, insbesondere jene, die nur knapp die Schwellenwerte zu einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft unterschreiten, sich sinnbildlich den Spiegel vorhalten lassen wollen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und von unserer Beratung zu profitieren.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen Lösungsansätze um den Herausforderungen der Gegenwart gerecht zu werden.
Wir prüfen insbesondere Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse (Einzel- und Konzernabschlüsse) folgender Rechtsformen:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stiftungen
Neben der Prüfung privatwirtschaftlicher Unternehmen verfügen wir über langjährige Erfahrung hinsichtlich der Prüfung wohnungswirtschaftlicher Unternehmen sowie Zweckverbänden und Stadtwerken. Hierbei liegt ein Schwerpunkt bei der Prüfung gem. § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) bei Anteileignern der öffentlichen Hand.
Darüber hinaus verfügen wir über viel Erfahrung bezüglich der prüferischen Durchsicht von Quartalsabschlüssen, Halbjahresfinanzberichten und sonstigen Zwischenabschlüssen nach HGB sowie nach IAS / IFRS.