Durchsetzungsberatung – Ihre Ziele, unsere Durchsetzungsstrategien

Aufklären – erklären – Maßnahmen treffen

Die Festsetzung von Steuern wird beim Finanzamt im Rahmen eines Massenverfahrens durchgeführt. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts und jedes einzelnen Steuerfalls, kann es sowohl zu Bearbeitungs- als auch Rechtsanwendungsfehlern kommen.

Bei unberechtigten Forderungen seitens des Finanzamts kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche. Vorab evaluieren wir die Erfolgsaussichten und beraten Sie diesbezüglich im Einzelfall. Unsere Beratung umfasst auch Sie vor unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren zu bewahren, indem wir Ihnen gegebenenfalls erläutern warum die Rechtsauffassung des Finanzamts korrekt ist.

Zur Durchsetzungsberatung gehören unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Einspruch und Korrekturanträge; letzte Instanz: Klageverfahren
  • Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen; Stundungsanträge
  • Beratung im Rahmen der Betriebsprüfung
  • Nutzung von Ermessensspielräumen