Einkünfte ermitteln und Wahlrechte nutzen
Die Steuerdeklaration beinhaltet die Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen (Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, gesonderte und einheitliche Feststellung) sowie für Privatpersonen (Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung). Wir ermitteln die Besteuerungsgrundlagen und schöpfen sämtliche Potenziale für Sie aus.
Für uns steht im Fokus, dass Sie bereits unterjährig auf Basis von steuerlichen Hochrechnungen Ihre zu erwartende Steuerbelastung einschätzen können, um im Einzelfall zu prüfen, ob ein Anpassungsantrag sinnvoll wäre.
Die Steuerdeklaration sollte nicht als selbständiger Prozess verstanden werden. Für die optimale Nutzung von Wahlrechten ist es maßgeblich, dass geplante Änderungen vorab mit uns besprochen werden, damit wir Sie vor negativen steuerlichen Folgen aktiv schützen können. Deshalb sehen wir eine jahresabschnittsbezogene Steuererklärung nicht nur als Beendigung eines Wirtschaftsjahres, sondern als Startpunkt für eine zukunftsorientierte und erfolgreiche Beratung.