Lohnbuchhaltung wird oft als reine Formalität betrachtet, ist jedoch Arbeit für Spezialisten.
Lohnbuchhaltung stellt eine stets komplexer werdende Kombination aus Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht dar. Sie regelt die Aufteilung der Bruttoaufwendungen des Arbeitgebers in Nettogehalt, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Dabei müssen zahlreiche Meldepflichten erfüllt und Fristen eingehalten werden, stets vor dem Hintergrund der sich laufend ändernden Gesetze. Wenn Fehler in der Lohnabrechnung nicht kurzfristig vom Arbeitgeber- oder Arbeitnehmer bemerkt und korrigiert werden, kann eine Betriebsprüfung seitens der Sozialversicherung oder des Finanzamts zu bösen Überraschungen und insbesondere zu Belastungen führen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die Lohnbuchhaltung einem Spezialisten zu überlassen.
Gerne behalten wir für Sie den Überblick, kümmern uns um die laufende Lohnabrechnung und beraten Sie individuell in den verschiedenen Themengebieten.
Im Rahmen der Lohnbuchhaltung bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
- Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung: Erstellung der Entgeltabrechnungen; An- und Abmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung; Übermittlung der Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung; Führung der Lohnkonten
- Beratung zu Personalnebenkosten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Aufwendungen aufgrund des Mutterschutzgesetzes
- Dokumentation der Personalstatistiken
- Lohnsteuerjahresausgleich
- Erfüllung der elektronischen Meldepflichten an die Berufsgenossenschaft
- Nettolohnoptimierung und Reisekostenabrechnungen (optional)
- Betreuung und Beratung im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung, das Finanzamt und der Künstlersozialkasse
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung verfügen wir über langjährige Erfahrung in zahlreichen Branchen und rechnen unter anderem auch Baulohn.